AKUT

KRIEGSLIEFERANT ÖSTERREICH

Franz J. Sauer

Im Werk Liezen baut die VOEST eine Kanone, die weiter schießt, als der Staatsvertrag erlaubt. Und die ausschließlich für den Export bestimmt ist. Für den Export in den Golf-Krieg zum Beispiel. Gegen die Rüstungsproduktion der VOEST machen sich Steyr-Geschäfte ganz harmlos aus. (Aus der WIENER-Ausgabe September 1985)

Text: Andreas Weitzer, Fotos: Manfred Klimek

„Ich bin gegen solche Geschäfte. Ich will davon nichts sehen und nichts hören. Das wissen alle. Deshalb kann ich Ihnen dazu nichts sagen“, stellt sich Andreas Rudas, Pressesprecher des Innenministeriums, ahnungslos. Oberrat Dr. Eric Buxbaum und Ministerialrat Dr. Ingrid Petrik, die mit dem Akt betraut sind, berufen sich auf ihre Geheimhaltungspflicht: „Über laufende und auch über bereits abgeschlossene Geschäfte dürfen wir keine Auskunft geben.“

Der Geschäftsgegenstand, von dem die Rede ist, heißt GHN-45: eine von der VOEST-Alpine gebaute Kanone, die weiter schießt als alle vergleichbaren Waffensysteme der Welt. Ein österreichisches Qualitätsprodukt also.

Und das Geschäft ist ein Geschäft mit dem Tod: 200 dieser 155-mm-Haubitzen wurden 1983 über Jordanien in den Irak verkauft. Mitten ins Kriegsgebiet. Zusätzliche 211 werden heuer nachgeschickt. Damit hat die schwere Artillerie im Irak eine Kampfkraft erreicht, die jene der britischen oder der bundesdeutschen Wehrmacht spielend in den Schatten stellt. Rund 2,4 Milliarden Schilling zahlt das Mittelsland Jordanien für dieses Waffenarsenal an die VOEST. Ein Betrag, der heimische Gesetzestreue und Moral offenbar mikroskopisch klein werden läßt.

Erst 1980, zu einer Zeit also, in der Steyr als Rüstungsproduzent längst öffentliche Schelte von Politikern und Medien bezog (Kreisky forderte damals sogar eine Umstellung auf „zivile“ Produkte), erwarb die VOEST von der „Space Research Corporation“, einer kanadisch-amerikanischen Waffenschmiede, die kurz vor dem Konkurs stand, die Lizenz zur Herstellung, Weiterentwicklung und zum Vertrieb der Wunderwaffe.

Der VOEST Konzernbetrieb „Österreichische Maschinenbau-und Handelsgesellschaft Noricum“ wurde gegründet, und im Werk Liezen bei Schladming, das bisher Straßenwalzen und ähnlich harmlose Gerätschaften herstellte, begann man mit der Endbearbeitung und Montage der in Kapfenberg fabrizierten Grundbestandteile.

Bis zur ersten Serienauslieferung Ende 1981 wurden an der Kanonenhaubitze mehr als 100

Verbesserungen vorgenommen. Die technischen Daten beeindrucken die Fachwelt. Obwohl auch Südafrika ein Lizenzprodukt der „Urhaubitze“ GC-45 herstellt (die VOEST liefert dazu die Kanonenrohre aus autofrettiertem Spezialstahl) – Österreichs Gun-Howitzer-Noricum (GHN) ist besser. Das steirische Geschütz ist haltbarer, präziser und schießt schneller:

Zwölf Sprenggranaten können abgefeuert werden, bevor das erste Geschoß im Ziel einschlägt.

Die gezogene 155-mm-Haubitze (45 Kaliberlängen) kann sowohl mit konventioneller Munition als auch mit taktischen Nukleargeschossen bestückt werden. Sie eignet sich für alle 155-mm-Munitionsarten der NATO.- Ambesten aber für die in Hirtenberg (seit 1981 ebenfalls im Eigentum der VGOEST) erzeugte ERFB und ERFB-Base-Bleed-Munition.

„Österreich soll weder besitzen noch herstellen, noch zu Versuchen verwenden … Geschütze mit einer Reichweite von mehr als 30 km.“

International sind die wahren Leistungen dieser Kanone freilich längst bekannt. Schon im Juni 1982 konnte die „Internationale Wehrrevue“ nach einer Werkführung berichten: „Bei Versuchen in verschiedenen Ländern wurde VOEST-Alpine zufolge auf 39 Kilometern eine Treffgenauigkeit von 0,35 Prozent der Entfernung und 0,7 Strich Seitenabweichung nachgewiesen. Im Mittleren Osten erreichte die Vorführwaffe im September 1981 mit ERFB- und ERFB-Base-Bleed-Munition Schussweiten von 32 beziehungsweise 43 Kilometern. Der höchste bisher erreichte Ladungsraumdruck betrug eindrucksvolle und folgenlose 5300 bar. Dies entspricht einer   Schußweite auf Meereshöhe von rund 49 Kilometern mit dem ERFB-Base-Bleed-Geschoß.“

In einem Inserat aus dem Jahr 1983 verspricht der belgische Munitionshersteller PRB für die GHN-

45-Haubitze auch schon bei nicht reichweitenverstärkter Munition eine Schußweite von 31 km.

Geschosse mit Blase-Bleed-Zusatz treffen laut „Societe Generale“auch noch in 39,6 Kilometern. Eine

Distanz, die von der Firma Noricum in ihrer ersten Werbebroschüre stolz bestätigt wurde. Diese Reklameschrift wurde allerdings schnell wieder eingestampft. Und die Tatsache, daß Hirtenberg nicht nur ERFB-, sondern auch ERFB-Base-Bleed-Geschosse erzeugt, vertuscht, so gut es eben ging (die Fachzeitschrift „Military Technology“ berichtete noch im Jänner 1983 darüber).

Die Ausfuhr von Kriegsmaterial ist in Österreich an eine Bewilligung des Innenministers gebunden, die er im Einvernehmen mit dem Außenminister und dem Verteidigungsminister nach

Anhörung des Bundeskanzlers erteilt. Um den Waffengeschäften der Republik Wärme und Gemütlichkeit zu verleihen, fordert die Novellierung des Kriegsmaterialgesetzes vom 1. Juli 1982 für diese Bewilligung unter anderem die Bedachtnahme, daß „die Aus- oder Durchfuhr von

Kriegsmaterial nicht in ein Gebiet erfolgen soll, in dem ein bewaffneter Konflikt herrscht, ein solcher auszubrechen droht oder sonstige gefährliche Spannungen bestehen … und noch in ein Bestimmungsland erfolgen soll, in dem die Gefahr besteht, daß das gelieferte Kriegsmaterial zur Unterdrückung von Menschenrechten verwendet wird.“

Auf den ersten Blick ein dummes Gesetz. Denn wohin sollte man dann überhaupt noch Waffen verschieben? Erst bei näherem Hinsehen entpuppt es sich – dem Profit sei Dank, als zahnlose

Benimmregel.

• Erstens ist der Ermessensspielraum, den dieses Gesetz einräumt, grenzenlos. Was ein Krisengebiet ist und was eine „gefährliche Spannung“, darüber gehen die Meinungen auseinander ins Unendliche.

• Zweitens ist die Bewilligung, wie jeder Verwaltungsbescheid, auch dann gültig, wenn sie rechtswidrig erfolgte.

• Drittens ist anscheinend nichts leichter, als eine Land zu finden, das bereitwillig erklärt, gelieferte Waffen nicht weiterzuverkaufen, um es dann doch zu tun. Die Endverbrauchsbestätigungen solcher Drittländer sind nicht mehr wert als das Papier, auf dem sie stehen.

• Und viertens exportiert man bei uns in Bagdad auch dann noch, wenn man längst weiß, für wen die Waffen tatsächlich bestimmt sind.

Obwohl man vom Gesetz wegen dazu verpflichtet wäre, die Wahrheit zu belegen. Und nicht bloß mit

formellen Beweismitteln zu winken.

Die Perser haben schon 1983 gegen das VOEST-Geschäft mit Jordanien protestiert. Ob sie sich ein zweites Mal mit der Ausrede zufriedenstellen lassen, daß man einfach nicht wissen konnte, daß der in einen Nachrüstungsengpaß geschlitterte Irak der wahre Endverbraucher sei, wird sich weisen.

Und vor allem davon abhängig sein, wie gut die Waffen- und Munitionsexporte der VOEST in den Iran von statten gehen. An Drittländern wird’s nicht mangeln. 

Halten wir also noch einmal fest: Die VOEST-Alpine erzeugt seit einigen Jahren eine Kanone, die weiter schießt, als der Staatsvertrag erlaubt. Das ist auch einer der Gründe, weshalb das österreichische Bundesheer bisher von der Anschaffung dieser zehn Millionen Schilling teuren Waffe zurückschreckte. Bei Vorführungen des Gerätes am Schießstand in Eisenerz oder am werkseigenen Geläönde stellt das Heer lediglich Fachpersonal und Gerätebediener zur Verfügung. Außerdem „passt dies Haubitze nicht in unser Milizkonzept und ist auch nicht im Materialstrukturplan vorgesehen“ lehnt Wehrtechniker Dechant ab.

Das beispielsweise bei Steyr immer wieder ins Treffen geführte Argument, daß man als Ausrüster eines autarken Bundesheeres zum Export gezwungen sei, weil man für das Heerallein nicht kostendeckend produzieren könne, fällt bei der VOEST-Haubitze also weg. Sie wird nur in der Hoffnung gebaut, damit Profite zu machen.

Und halten wir weiter fest: Das vom Gesetzgeber normierte Verbot, Waffen dorthin zu verkaufen, wo sie unmittelbar zur Tötung von Menschen eingesetzt werden, wird von den politisch Verantwortlichen dieses Landes nicht einmal ignoriert. Innenminister Karl Blecha, Außenminister Leopold Gratz, Bundeskanzler Fred Sinowatz und Verteidigungsminister Friedhelm Frischenschlager haben dieses politisch und moralisch mehr als bedenkliche Geschäft mit Jordanien bewilligt, ohne mit der Wimper zu zucken. Daß keiner der zuständigen Politiker bereit war, dem WIENER Rede und Antwort zu stehen, verwundert nicht weiter.

Aber was die Pressesprecher der jeweiligen Ministerien – von ihren Herren autorisiert – zu sagen hat-ten, war auch nicht schlecht.Dr. Klaus Satorius-Thalborn, Pressesprecher des Verteidigungsministeriums: „Die Zustimmung des Verteidigungsministers im Bewilligungsverfahren ist lediglich formeller Natur. Er hat nur zu prüfen, ob militärische Gründe dagegensprechen oder ob die Sicherheit Osterreichs durch ein solches Geschäft gefährdet ist. Da Jordanien sich mit Österreich nicht im Kriegszustand befindet, liegen für uns die Dinge ganz einfach. Mit dem politischen Hintergrund des Geschäfts oder gar mit humanitären Aspekten müssen wir uns nicht auseinandersetzen. Wir halten uns da raus, soweit das geht. Wir verwenden diese Waffe auch nicht.

Aber das Bundesheer – und das ist auch die persönliche Meinung des Herrn Ministers – wird sich den Interessen der österreichischen Wirtschaft nicht entgegenstellen.

Wir akzeptieren Waffenexporte, wenn Österreich als Absatzmarkt zu klein ist oder die Geräte hier keine Verwendung finden.“

Dr. Otmar Kolar, Sprecher des Außenministeriums, sieht das Nachfolgegeschäft mit Jordanien ganz pragmatisch. „Es hat uns niemand bewiesen, daß die Waffen (1983) wirklich weitergegeben wurden. Nach dem Kriegsmaterialgesetz stand also einer Bewilligung nichts im Wege. Ob Jordanien die Haubitzen selbst braucht oder nicht, müssen wir nicht prüfen. Was die damit machen, geht uns nichts an. Ähnlich sieht das auch Frau Dr. Eva Novotny, außenpolitische Mitarbeiterin von Fred Sinowatz. „Jordanien ist kein kriegsführender Staat. Es gibt für uns keinen Grund, abzulehnen.

Natürlich haben wir gerüchteweise von Transaktionen gehört. Aber so etwas ist sehr schwer zu überprüfen. Wie sollen wir das feststellen? Wir können ja nicht jedesmal eine Kommission hinunterschicken. Eine Erklärung der jordanischen Regierung, die Waffen nicht weiterzugeben, können wir doch nicht anzweifeln. Das wäre eine zu große Belastung für die österreichisch-jordanischen Beziehungen. Hier steht Aussage gegen Aussage. Aus welchem Grund sollte man ablehnen? Wir sind geradezu gezwungen, zu verkaufen.“

Die Gründe, ein solches Geschäft abzulehnen, liegen dank Kriegsmaterialgesetz auf der Hand.

Und nach Beweisen für die Kriegslieferantengeschäfte der Republik muß man auch nicht lange suchen. Laut „Military Balance 1984/85″ einer weltweiten Rüstungsbestandsaufnahme, die das NATO-nahe „Internationale Institut für strategische Studien“ in London jährlich herausgibt, befinden sich 150 der österreichischen Haubitzen im Irak. In der Ausstellung „Jordanien“ sucht man nach diesen Geschützen vergeblich. Das österreichische Geschäft mit dem Golfkrieg bestätigen ferner: SIPRI, das Internationale Friedensforschungsinstitut in Stockholm (Jahrbuch 1984), die Fachblätter

„Internationale Werrevue (12/84), „The Armed Forces Journal“, „Jane’s Defence Weekly“ und die Zeitung „South“, die im August 1984 berichtete, daß die letzten 50 der GHN-45-Haubitzen eben im Kriegsgebiet eingelangt wären.

Weiters die hochqualifizierten internationalen Studien „Jane’s Armes and Artillery“ (1983) und der von der Universität Tel Aviv herausgegebene Bericht „Middle East Military Balance“

Die Mitarbeiter des israelischen Jaffee Centre für strategische Studien wüßten ein probates Mittel für unsere mit freiwilliger Blindheit geschlagene Regierungscrew: „Die sollen doch einfach nach Israel kommen und sich die jordanischen Militärparaden einmal genau ansehen, die man auch bei uns im Fernsehen empfangen kann. Die GHN-45-Haubitze werden sie da nie zu Gesicht bekommen!“

Man muß aber gar nicht so weit fahren. Es genügt bereits, sich das Militärbündnis Jordanien – Irak vor Augen zu halten. Jordanische Soldaten an der Front, jordanische Sicherheitsbeamte im Landesinneren – genaugenommen ist auch Jordanien bereits ein Land „gefährlicher Spannungen“

Daß die VOEST-Kanone nicht staatsvertragskonform ist, war für Dr. Kolar, der Stimme des Außenministers, eine Neuigkeit, die er kaum glauben konnte. Ebenso die Tatsache, daß die GHN-45 vom österreichischen Bundesheer gar nicht verwendet wird. „Das wußte ich nicht. Und 39 km Reichweite?

Dazu liegen mir keine Informationen vor. Muß man die Kanone dafür nicht auffrisieren?“

Man muß nicht. Andreas Rudas, Blechas Pressesprecher, war nach stundenlanger Rücksprache mit seinem Minister bei einem zweiten Gesoräch schon etwas besser vorbereitet: „Die für solche Weiten notwendige Spezialmunition wird in Osterreich nicht erzeugt“, meint er spitzfindig. Eine Aussage, die die Mitarbeiter der Munitionsfabrik Hirtenberg in Erstaunen versetzen wird. Und die außerdem die Staatsvertragswidrigkeit der Kanone noch lange nicht außer Zweifel stellt. Natürlich kann man die österreichische Wunderwaffe – auf tausendstel Millimeter genau geschmiedet – auch mit Schokolade laden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß sie, mit der entsprechenden Munition geladen, jene Reichweiten erzielt, für die das autofrettierte ESR-Stahlrohr und der höchstem Ladungsdruck standhaltende Verschluß gebaut wurden. Und schließlich schießt das Zerstörungswerkzeug Made in Austria, wie werkseigene Tests bestätigen, auch mit konventioneller ERFB-Munition weiter als die erlaubten 30 Kilometer.

Rudas, seines Zeichens erklärter Waffengegner, unterscheidet fein säuberlich zwischen seiner amtlichen Funktion und seiner persönlichen Meinung. „Ich achte darauf, daß über meinen Schreibtisch nichts dergleichen kommt. Das geht natürlich nicht immer.

Man muß sich eben mit der Gegebenheit abfinden, daß wir hier im Innenministerium für das Bewilligungsverfahren zuständig sind. Irgendjemand muss diese Verwaltungsarbeit ja leisten.“