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Gleichberechtigung bis der Doktor kommt

Franz J. Sauer

Oliver Riebenbauers Monte-Revival im Atrium (das jetzt Schwarzberg heißt) war ein voller Erfolg. Nicht allerdings ohne skurrilen Wermutstropfen an der Kassa – es ist heutzutage nämlich nicht mehr pc, Mädels gratis reinzulassen, findet die Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Kommentar: Franz J. Sauer

Der nämliche Marketingschmäh ist alt wie wirksam: nur wo Mädels sind, steigt die Sause. Folgerichtig gab es von der tiefsten Landdisco bis zum nobelsten Innenstadtclub stets ernstzunehmende Bestrebungen, jedwede Tanzlokalität zunächst mit Girls zu füllen, was die Jungs von selber bringt wie das Licht die Motte. Ein gutes Steuerungstool ist hier der Eintrittspreis und das nicht nur aus finanziellen Gründen. Es macht halt heute wie damals einen schlanken Fuß, wenn Du an der aufs Zahlen wartenden Schlange vorbeistolzieren kannst, weil Du im Besitz einer Bonuskarte bist, die Dir freien Eintritt ermöglicht.

Nun kramte der alte Party-Fuchs Oliver Riebenbauer eben jenen Schmäh aus der Veranstalter-Tricks-Mottenkiste, um seinem Monte-Revival im Atrium das Zeug zur Serie zu geben: jedes Girl, das beim ersten Mal gekommen war, würde beim zweiten Mal gratis Eintritt genießen. Und, weil Gästelisten aus der Mode sind, zu diesem Zwecke mit einer Eintrittskarte fürs nächste Mal ausgestattet werden – alle oben beschriebenen Social Events inklusive.

So weit, so verständlich, große Freude beim ausgehwütigen Mitt-Dreissiger-und-darüber-Partyvolk, das mit dem spaßigen Revival auch mal einen Grund bekommt, die Babysitter-Industrie zu fördern und freitagabends ordentlich auf den Putz zu hauen – dass die Damen des Begehrens sich wohl auch später an der Bar am Großmut des ob so viel versammelter Anmut dankbaren Männervolks kostenmäßig schadlos halten würden, liegt unserer Meinung nach sowieso auf der Hand.

Es scheint, unsere Meinung sei rechtschaffen antiquiert, sowohl was den Eintritt, als auch das Spendieren von Drinks betrifft. Einem Typen war es nämlich nicht zu blöd, sich bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundeskanzleramtes über die Ungleichbehandlung seiner Spezies, also über den Gratiseintritt für die Damen zu beschweren.Ein feiner wie ansehnlicher Anreiz, nämlich auch beim nächsten Mal auf eine schwungvolle Party mit solidem Mädels-Überschuß zu kommen, passt also nicht allen Männern in den Kram. Und das, wie sich nun herausstellte, mit Recht: Die Antwort der staatlichen Stelle (liegt der Redaktion vor) kam prompt wie schmähbefreit:

(…) „Die Gleichbehandlungskommission (Senat III) hat auf Antrag der Gleichbehandlungsanwaltschaft bereits 2009 ein Gutachten (GBKIII/37/08) erstellt, in dem festgestellt wird, dass geschlechtsspezifische Ermäßigungen beim Zugang zu Freizeiteinrichtungen (u.a. Diskotheken) eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellen. Wirtschaftliche Gründe und Marketingstrategien können keine Ausnahme rechtfertigen. Ebenso wurde in mehreren vor der Gleichbehandlungskommission geführten Einzelprüfungsverfahren wegen vergünstigter Eintrittspreise für Frauen in Diskotheken oder bei anderen Tanzveranstaltungen jeweils Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts festgestellt .“

So weit so amtlich, dem Ansuchen des zu unrecht diskriminierten ist also grundsätzlich stattzugeben. Und, noch konkreter:

„Ein Einschreiten der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist grundsätzlich nicht notwendig, da es sich  bei geschlechtsspezifisch gestalteten Eintrittspreisen in Diskotheken um eine geklärte Rechtsfrage handelt.
Auch der Sachverhalt, dass nur Frauen beim Zugang zu einer Dienstleistung (1.Montefest) eine weitere Dienstleistung (2.Montefest) gratis bekommen, ist analog zu sehen.
Als unmittelbar Betroffener haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag an die Gleichbehandlungskommission (Senat III) zu richten, wenn Sie sich aufgrund Ihres Geschlechts beim Zugang zu dem von Ihnen genannten Lokal diskriminiert fühlen.
Die Gleichbehandlungskommission kann in der Folge überprüfen, ob ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz vorliegt oder nicht. Das Verfahren bei der Gleichbehandlungskommission ist kostenlos und vertraulich. Ergebnis des Verfahrens ist eine Art schriftliches Gutachten.“

Nun gut. Dann kann der nämliche, dem wir den angegebenen Namen übrigens nicht glauben wollen (Veranstalter Riebenbauer hat aber einen Verdacht …)  jetzt klagen gehen und sich per Gerichtsurteil den zu Unrecht bezahlten Eintrittspreis zurückholen. Blöd nur, dass es denjenigen insofern hoffentlich nicht mehr betreffen wird, als er vom Veranstalter gar nicht mehr hineingelassen wird – gegen das Hausrecht einer Clubveranstaltung kann er dann gleich nochmal gerichtlich vorgehen.

Zumindest hoffe ich das. Sonst muss ich mir nämlich rechtliche Schritte dagegen überlegen, der gleichen Geschlechtsgruppe anzugehören, wie dieses Wimmerl. Und der Gleichbehandlungsanwaltschaft möchte ich hier gratis und rechtefrei ein vorzüglich gegendertes Standard-Antwortschreiben anbieten, das man in solchen Fällen anstelle der diesfalls sehr ausführlichen Antwort retournieren könnte:

„T’schaperl,

wir haben hier wichtigeres zu tun als uns mit Deinem Minderwertigkeitskomplex auseinanderzusetzen. Spring in den Schlamm und schlag ein paar Wellen.

Wir hoffen, mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen …“