AKUT
Stadtbild – Hunde verboten
BEZIRK: Margareten
DATUM: 11.10.2016
UHRZEIT: 09.03
Text: Anneliese Ringhofer
Foto: Sandra Keplinger
Erwischt! Das Beweisbild: Hund kackt auf Gehweg, mitten in einem der schönen Wiener Naherholungsparks. Dabei hat die bestverwaltete Stadt der Welt in den Neunzigern ein Gesetz beschlossen, in dem reglementiert wird, wo die Vierbeiner ihre Notdurft verrichten dürfen und wo nicht.
Sie dürfen: in den mit Zäunen abgegrenzten Hundezonen – das Sackerl fürs Gackerl wird freundlich von der Stadt bereitgestellt, denn andere Hunde wollen auch ein sauberes Klo vorfinden.
Abgesehen davon herrscht in den Wiener Parks Hundeverbot, entsprechende Verbotstafeln in den Parkeingängen warnen vor unlauterem Eindringen der vierbeinigen Lieblinge. Verantwortlich dafür ist die MA 42, die Wiener Stadtgärten, rechtliche Belange obliegen dem über geordneten Stadtrat für Umwelt und Tierschutz, teilte uns eine Mitarbeiterin im Wiener Rathaus mit. Auf der Webseite der Stadt Wien kann man das Wiener Tierhaltegesetz nachlesen, unter Paragraf 6, Absatz 1, wird die Hundezonenverordnung im Detail ausgeführt. Die erste Hundezone entstand im Grünwald Park im sechsten Wiener Gemeindebezirk, mittlerweile gibt es an die 150 Hundezonen in Wien.
Bloß: Mancher Punkhund scheißt halt auf die Zone. Wie der Herr, so’s Gescherr: Schuld am Kackgate sind auch vermeintliche Sehprobleme von Frauerl und Herrl. Ein Beamter der MA 42 erzählte uns, dass sich vor allem im Fünften die Anrainer über ungustiöse Hundekotzustände im Beserlpark beschweren. Würden die Hundebesitzer dort zur Rede gestellt, seien Ausreden wie „Ich habe die Hundeverbotstafel nicht gesehen“ nicht selten. Deshalb experimentiert die Stadtverwaltung schon länger mit exponierteren Bodenmarkierungen. Der vor zwei Jahren gestartete Versuch mit aufgeklebten Plastikfolien scheiterte unter anderem an massiver Kletzel-Randale.
Jetzt sollen die auf den Boden gesprayten durchgestrichenen Hunde die Ordnung zwischen Tier und Mensch wiederherstellen – und Streetart in Wien erstmals amtlich machen.